Alle vier Jahre wählen Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Presbyterien neu. Die nächste Wahl findet an der Urne am 18. Februar 2024 statt, digital können Gemeindeglieder bereits vorher ihre Stimme abgeben (22.01.-11.02.2024). Um eine Wahl abhalten zu können, muss in den Gemeinden bis spätestens zum 24. September 2023 die Liste der Kandidierenden stehen, die für das Presbyteriumsamt vorgeschlagen werden.
Beschlüsse vor Beginn des Wahlverfahrens gemäß § 10 PWG
Zahl der Presbyterinnen und Presbyter gemäß § 5 PWG
Für die Amtszeit 2024 bis 2028 wird die Zahl der Presbyterinnen und Presbyter auf 6 festgelegt.
Zahl der zu wählenden beruflich Mitarbeitenden gemäß §3 MWG
Für die Amtszeit 2024 bis 2028 wird die Zahl der zu wählenden beruflich Mitarbeitenden auf 1 festgelegt.
Einteilung der Kirchengemeinde in Wahlbezirke gemäß § 6 PWG
Die Kirchengemeinde wird nicht in Wahlbezirke eingeteilt.
Einteilung der Kirchengemeinde in Stimmbezirke gemäß § 7 PWG
Die Kirchengemeinde wird nicht in Stimmbezirke eingeteilt.
Berufung des Wahlvorstands gemäß § 8 PWG
In den Wahlvorstand werden folgende wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde berufen:
- Heiko Mohrhusen
- Gisela Franz
- Anke Vogt
Der Vorsitz im Wahlvorstand wird an Heiko Mohrhusen übertragen.
Festlegung des Wahlortes und der Wahlzeit gemäß § 10 Absatz 3 PWG
Als Wahlort wird festgelegt: Evangelisches Gemeindehaus, Hauptstraße 52b, 53567 Asbach
Als Wahlzeit für den Wahlort wird festgelegt: 11.00 bis 16.00 Uhr
Entscheidung, ob eine allgemeine Briefwahl gemäß § 21 Absatz 1 PWG erfolgen soll
Es soll keine allgemeine Briefwahl erfolgen.
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 14 Absatz 1 PWG
Als Termin der Gemeindeversammlung für die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten wird Sonntag, der 24. September 2023 bestimmt, im Anschluss an den Gottesdienst in Kircheib, der um 10.15 Uhr beginnt.
Festlegung des Einführungstermins gemäß § 27 PWG
Als Termin für die Einführung der Gewählten in ihr Amt wird der 10.03.2024 festgelegt. Die Einführung findet im Gottesdienst um 10.15 Uhr in der Kirche zu Kircheib statt.
Bekanntmachungen gemäß § 10 Absatz 4 PWG
Für Bekanntmachungen, mit denen Fristen im Rahmen des Wahlverfahrens in Gang gesetzt werden, wird folgendes Verfahren festgelegt:
- Abkündigung im Gottesdienst Asbach und Kircheib
- Aushang im Schaukasten in Kircheib und Asbach
- Infobretter gemeindliche Häuser Asbach
- Homepage
Für sonstige Bekanntmachungen wird folgendes Verfahren festgelegt:
- Information im Gottesdienst
- Aushang im Schaukasten
- Infobretter gemeindlicher Häuser
- Homepage
Wahlvorschlagsverfahren gemäß § 11 PWG
Für die umfassende Unterrichtung der wahlberechtigten Mitglieder über die Presbyteriumswahl und die Aufforderung, Wahlvorschläge einzureichen, wird folgendes Verfahren festgelegt:
- Information im Gottesdienst (Abkündigung)
- Aushang im Schaukasten
- Gemeindebrief
- persönliches Ansprechen
Einladung zur Wahl und Veröffentlichung von Ort und Zeit der Wahl gemäß § 16 PWG
Für die Einladung zur Teilnahme an der Wahl werden neben der persönlichen Einladung folgende Maßnahmen festgelegt:
- Abkündigung im Gottesdienst Asbach und Kircheib
- Aushang im Schaukasten in Kircheib und Asbach
- Infobretter gemeindliche Häuser Asbach
- Gemeindebrief
- Homepage
Art und Weise der Bekanntmachung der Kandidaten und Kandidaten gem. § 14 Absatz 1 PWG
Neben der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der Gemeindeversammlung wird für die Bekanntmachung Folgendes festgelegt:
- Information im Gottesdienst (Abkündigung)
- Aushang im Schaukasten
- Infobretter gemeindlicher Häuser
- Gemeindebrief
- Homepage
Auslegung des Wahlverzeichnisses gemäß § 18 Absätze 2 – 5 PWG
Das Wahlverzeichnis kann während der Öffnungszeiten in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr für die Dauer von 2 Wochen (vom 22.01. bis 03.02.2024) im Gemeindebüro der Kirchengemeinde eingesehen werden. Für die Bekanntmachung der Auslegung des Wahlverzeichnisses wird folgendes Verfahren festgelegt:
- Information im Gottesdienst (Abkündigung)
- Aushang im Schaukasten
- Infobretter gemeindlicher Häuser
- Homepage
Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 25 Absätze 1 und 2 PWG
Für die Bekanntgabe des Wahlergebnisses und die Mitteilung des Beschwerderechts wird folgendes Verfahren festgelegt:
- Aushang im Schaukasten
- Infobretter gemeindlicher Häuser
- Homepage
Weitere nötige Sitzungstermine des Presbyteriums
Prüfung der Wahlvorschläge (§§ 13, 15 PWG)
Die Prüfung der Wahlvorschläge und die Feststellung der vorläufigen Vorschlagsliste erfolgen in der Sitzung des Presbyteriums am: 19. September 2023
Die Prüfung der Wahlvorschläge und die Feststellung der endgültigen Vorschlagsliste erfolgen in der Sitzung des Presbyteriums am: 26. September 2023
Feststellung des Wahlergebnisses (§ 24 PWG)
Die Feststellung des Wahlergebnisses findet in der Sitzung des Presbyteriums am Sonntag, den 18.02.2024, statt.