Presbyteriumswahl 2024

Alle vier Jahre wählen Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Presbyterien neu. Die nächste Wahl findet an der Urne am 18. Februar 2024 statt, digital können Gemeindeglieder bereits vorher ihre Stimme abgeben (22.01.-11.02.2024). Um eine Wahl abhalten zu können, muss in den Gemeinden bis spätestens zum 24. September 2023 die Liste der Kandidierenden stehen, die für das Presbyteriumsamt vorgeschlagen werden.

Beschlüsse vor Beginn des Wahlverfahrens gemäß § 10 PWG

Zahl der Presbyterinnen und Presbyter gemäß § 5 PWG

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 wird die Zahl der Presbyterinnen und Presbyter auf 6 festgelegt.

Zahl der zu wählenden beruflich Mitarbeitenden gemäß §3 MWG

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 wird die Zahl der zu wählenden beruflich Mitarbeitenden auf 1 festgelegt.

Einteilung der Kirchengemeinde in Wahlbezirke gemäß § 6 PWG

Die Kirchengemeinde wird nicht in Wahlbezirke eingeteilt.

Einteilung der Kirchengemeinde in Stimmbezirke gemäß § 7 PWG

Die Kirchengemeinde wird nicht in Stimmbezirke eingeteilt.

Berufung des Wahlvorstands gemäß § 8 PWG

In den Wahlvorstand werden folgende wahlberechtigte Mitglieder der Kirchengemeinde berufen:

  • Heiko Mohrhusen
  • Gisela Franz
  • Anke Vogt

Der Vorsitz im Wahlvorstand wird an Heiko Mohrhusen übertragen.

Festlegung des Wahlortes und der Wahlzeit gemäß § 10 Absatz 3 PWG

Als Wahlort wird festgelegt: Evangelisches Gemeindehaus, Hauptstraße 52b, 53567 Asbach

Als Wahlzeit für den Wahlort wird festgelegt: 11.00 bis 16.00 Uhr

Entscheidung, ob eine allgemeine Briefwahl gemäß § 21 Absatz 1 PWG erfolgen soll

Es soll keine allgemeine Briefwahl erfolgen.

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 14 Absatz 1 PWG

Als Termin der Gemeindeversammlung für die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten wird Sonntag, der 24. September 2023 bestimmt, im Anschluss an den Gottesdienst in Kircheib, der um 10.15 Uhr beginnt.

Festlegung des Einführungstermins gemäß § 27 PWG

Als Termin für die Einführung der Gewählten in ihr Amt wird der 10.03.2024 festgelegt. Die Einführung findet im Gottesdienst um 10.15 Uhr in der Kirche zu Kircheib statt.

Bekanntmachungen gemäß § 10 Absatz 4 PWG

Für Bekanntmachungen, mit denen Fristen im Rahmen des Wahlverfahrens in Gang gesetzt werden, wird folgendes Verfahren festgelegt:

  • Abkündigung im Gottesdienst Asbach und Kircheib
  • Aushang im Schaukasten in Kircheib und Asbach
  • Infobretter gemeindliche Häuser Asbach
  • Homepage

Für sonstige Bekanntmachungen wird folgendes Verfahren festgelegt:

  • Information im Gottesdienst
  • Aushang im Schaukasten
  • Infobretter gemeindlicher Häuser
  • Homepage

Wahlvorschlagsverfahren gemäß § 11 PWG

Für die umfassende Unterrichtung der wahlberechtigten Mitglieder über die Presbyteriumswahl und die Aufforderung, Wahlvorschläge einzureichen, wird folgendes Verfahren festgelegt:

  • Information im Gottesdienst (Abkündigung)
  • Aushang im Schaukasten
  • Gemeindebrief
  • persönliches Ansprechen

Einladung zur Wahl und Veröffentlichung von Ort und Zeit der Wahl gemäß § 16 PWG

Für die Einladung zur Teilnahme an der Wahl werden neben der persönlichen Einladung folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Abkündigung im Gottesdienst Asbach und Kircheib
  • Aushang im Schaukasten in Kircheib und Asbach
  • Infobretter gemeindliche Häuser Asbach
  • Gemeindebrief
  • Homepage

Art und Weise der Bekanntmachung der Kandidaten und Kandidaten gem. § 14 Absatz 1 PWG

Neben der Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der Gemeindeversammlung wird für die Bekanntmachung Folgendes festgelegt:

  • Information im Gottesdienst (Abkündigung)
  • Aushang im Schaukasten
  • Infobretter gemeindlicher Häuser
  • Gemeindebrief
  • Homepage

Auslegung des Wahlverzeichnisses gemäß § 18 Absätze 2 – 5 PWG

Das Wahlverzeichnis kann während der Öffnungszeiten in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr für die Dauer von 2 Wochen (vom 22.01. bis 03.02.2024) im Gemeindebüro der Kirchengemeinde eingesehen werden. Für die Bekanntmachung der Auslegung des Wahlverzeichnisses wird folgendes Verfahren festgelegt:

  • Information im Gottesdienst (Abkündigung)
  • Aushang im Schaukasten
  • Infobretter gemeindlicher Häuser
  • Homepage

Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 25 Absätze 1 und 2 PWG

Für die Bekanntgabe des Wahlergebnisses und die Mitteilung des Beschwerderechts wird folgendes Verfahren festgelegt:

  • Aushang im Schaukasten
  • Infobretter gemeindlicher Häuser
  • Homepage

Weitere nötige Sitzungstermine des Presbyteriums

Prüfung der Wahlvorschläge (§§ 13, 15 PWG)

Die Prüfung der Wahlvorschläge und die Feststellung der vorläufigen Vorschlagsliste erfolgen in der Sitzung des Presbyteriums am: 19. September 2023

Die Prüfung der Wahlvorschläge und die Feststellung der endgültigen Vorschlagsliste erfolgen in der Sitzung des Presbyteriums am: 26. September 2023

Feststellung des Wahlergebnisses (§ 24 PWG)

Die Feststellung des Wahlergebnisses findet in der Sitzung des Presbyteriums am Sonntag, den 18.02.2024, statt.